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Braucht man für den Trockenbauschleifer eine Ausbildung

Um einige Berufe ausüben zu können bedarf es einer Berufsausbildung. Um einige Geräte und Maschinen bedienen zu dürfen bedarf es einer gesonderten Berechtigung, die in einem Qualifizierungspass oder mit einem Berechtigungsschein bestätigt wird. Da es den Beruf, speziell, als Trockenbauschleifer nicht gibt, gibt es auch keine notwendige Ausbildung an dem Gerät.

Bleibt die Frage nach einer notwendigen Berechtigung.

Bei einem Trockenbauschleifer handelt es sich NICHT um eine Baumaschine die eine Berechtigung erfordert. Dieses Gerät wird als Bauhandwerkszeug betrachtet. Bauhandwerkszeuge unterliegen keiner speziellen Bedienberechtigungspflicht. Der Bedienberechtigungspflicht unterliegen bestimmte Baumaschinen. Hierbei handelt es sich meist um Großbaumaschinen, die teilweise auch in den Strassenverkehr eingreifen können. In anderen Bereichen handelt es sich um spezielle Produktionsmaschinen oder Ladehilfsmaschinen (Gabelstapler) die einer Bedienberechtigungspflicht unterliegen.

Wer kann und sollte einen Trockenbauschleifer bedienen?

Die Voraussetzung für die Bedienung des Gerätes liegt darin, dass Sie mit dem Gerät und dessen Bedienung vertraut sind.  Sollten Sie kein gelernter Trockenbauer sein, dann sollten Sie aufmerksam und genau die Bedienungsanleitung beachten und befolgen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Fachmann oder fachkundig Qualifizierten in die Bedienung des Gerätes einweisen.

Trockenbauer erlernen den Umgang mit dem Gerät während der Berufsausbildung und sammeln praktische Erfahrung im Umgang während ihrer Berufstätigkeit. Andere, ausgebildete, Bauleute (vor allem aus dem Bereich des Innenausbaus) verfügen im Regelfall, ebenfalls, über entsprechende Kenntnisse.

Verleih- oder Mietstationen verfügen über geschultes Personal, die auch eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung des Gerätes geben können.

Grundlegendes zum Abschluss

Zeigen Sie keinen falschen Stolz oder Schamgefühl. Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind oder etwas nicht verstanden haben. Behaupten Sie nicht, dass Sie Alles verstanden haben, wenn dies nicht der Fall ist. Einen Handwerker können Sie bezahlen, Ihre körperlichen, bleibenden, Schäden nicht.
Und eine Einweisung in die richtige Bedienung eines Gerätes kostet gar nichts oder nur sehr wenig.